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Die Grundsätze der Haftpflichtversicherung KFZ

Über die Haftpflichtversicherung KFZ werden Schäden abgesichert, die Dritten mit dem Fahrzeug zugefügt werden. Man spricht dabei auch von der Absicherung der Betriebsgefahr. Diese Versicherung ist immer an das Fahrzeug gebunden. Das wiederum bedeutet, dass eine Hochstufung der Beiträge erfolgt, egal wer zum Zeitpunkt eines Unfalles am Steuer saß.

Bedenken sollte man, dass die Haftpflichtversicherung KFZ auch erlöschen kann, wenn man als Fahrzeugbesitzer oder Fahrzeugführer vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstößt. Das bedeutet für den Geschädigten, dass er von der Versicherung trotzdem seine zustehende Entschädigung bekommt, die Versicherung aber den Fahrzeughalter in Regress nimmt.

In der Haftpflichtversicherung KFZ ist auch ein passiver Rechtsschutz enthalten. Dieser greift immer dann, wenn die Versicherung nach der Prüfung der Unfallakten zu dem Schluss kommt, dass die Forderungen des Unfallgegners ganz oder teilweise unberechtigt sind. Dann wird die Gesellschaft diese Forderungen auch im Namen des Versicherten abweisen.

Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung KFZ werden in der Hauptsache von zwei Fakten bestimmt. Das eine ist der persönliche Schadensfreiheitsrabatt. Den bekommt man, wenn man unfallfrei fährt und er wird im Laufe der Jahre immer höher. In der höchsten Stufe zahlt man nur noch dreißig Prozent des vollen Beitrages. Unfälle, in die man schuldlos verwickelt wurde und in denen die Versicherung nicht regulieren musste, beeinflussen die erarbeitete Schadensfreiheitsklasse nicht.

Auch auf die Regionalklasse kann man keinen Einfluss nehmen. Die Regionalklassen werden nach Zulassungsbereichen eingestuft, wobei die Unfallstatistiken der jeweiligen Regionen zugrunde gelegt werden. Hier kommt man in dünn besiedelten Gebieten in der Regel deutlich besser weg als wenn man in einem der deutschen Ballungszentren wohnt.

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