» Kündigung KFZ Haftpflicht

Wann ist eine Kündigung KFZ Haftpflicht möglich?

Bei der Kündigung KFZ Haftpflicht muss man in eine ordentliche Kündigung und eine außerordentliche Kündigung unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung ist an Fristen gebunden, bei denen es darauf ankommt, wann die Hauptfälligkeit des Beitrages im Vertrag festgelegt worden ist. Dabei sollte man sich nicht von dem Gedanken leiten lassen, dass man die Beiträge vierteljährlich oder gar monatlich zahlt und das als möglichen Termin für eine Kündigung KFZ Haftpflicht annehmen. Dabei handelt es sich im Prinzip nur um eine stückweise Stundung des Jahresbeitrages.

Die Hauptfälligkeit wird vom Datum des Vertragsabschlusses bestimmt. Beginnt die vertraglich vereinbarte Laufzeit zum Beispiel am 1. Juli, müsste die ordentliche Kündigung bis zum 31. Mai bei der Versicherung nachweisbar eingegangen sein. Zum Zwecke des Nachweises sollte die Kündigung KFZ Haftpflicht immer schriftlich erfolgen und zumindest als Einwurfeinschreiben abgeschickt werden. Wissen sollte man in dem Zusammenhang, dass einige Versicherer einen Zusatzrabatt geben, wenn zu Gunsten der neuen Versicherung ein Altvertrag gekündigt werden muss.

Die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung KFZ Haftpflicht vorzeitig durchführen zu können, ergibt sich immer dann, wenn man eine Erhöhung des Beitrages mitgeteilt bekommt. Die einzige Ausnahme stellen hier die Fälle dar, bei denen die Versicherung einen Schaden regulieren musste und daraus eine Rückstufung beim persönlichen Schadensfreiheitsrabatt erfolgt. Dann ist keine außerordentliche Kündigung möglich. Von diesem Recht kann man nur unmittelbar bei einem Schadensfall Gebrauch machen. Die Frist für eine außerordentliche Kündigung KFZ Versicherung beträgt vier Wochen.

Bei einem Verkauf, der Verschrottung oder der Stilllegung eines Fahrzeuges ist im Prinzip keine Kündigung KFZ Versicherung erforderlich, denn die Zulassungsstellen benachrichtigen die Versicherer automatisch. Dennoch ist es auch in diesen Fällen ratsam, seinen Versicherer persönlich davon in Kenntnis zu setzen, denn das spart im Einzelfall das Hin- und Her Buchen von Beiträgen. Auch hie gilt die Schriftform als die empfehlenswerteste Variante der Übermittlung der notwendigen Informationen.

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