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Was leistet die Auto Teilkasko Versicherung?

Über die Auto Teilkasko Versicherung, die im Übrigen zu den freiwilligen Versicherungen gehört, werden Schäden der verschiedensten Art bezahlt. Vom Grundsatz her geht es um drei große Gruppen von Schadensursachen.

Die erste Gruppe stellen die Einbrüche und Diebstähle dar. Dabei sollte man allerdings wissen, dass bei der Auto Teilkasko Versicherung Vandalismus ausgeschlossen ist. Als Vandalismus werden all die Eingriffe Dritter verstanden, bei denen es vorsätzlich um die Verursachung eines Schadens geht. Entsteht der Schaden allerdings im Zusammenhang mit der Entwendung von Gegenständen aus dem Inneren des Fahrzeugs, werden sie von der Auto Teilkasko reguliert. Eine Ausnahme stellen hier offen sichtbar gelagerte Wertgegenstände dar, denn dabei wird oft von einer groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ausgegangen und eine Übernahme des Schadens abgelehnt.

Eine der häufigsten Ursachen von Schadensfällen für die Auto Teilkasko Versicherung stellt höhere Gewalt dar, die meist in Form besonderer Wetterereignisse daher kommt. Hier werden Glasbruchschäden sowohl durch herumfliegende Gegenstände während eines Sturms als auch durch den Einschlag von Hagelkörnern übernommen. Auch die von Blitzen, Bränden und Explosionen angerichteten Schäden können von der Auto Teilkasko Versicherung entschädigt werden. Wasserschäden durch Überschwemmungen werden immer dann reguliert, wenn der Fahrer oder Halter keine Möglichkeit hatte, sein Fahrzeug davor schützen zu können.

Die dritte große Gruppe der Schadenfälle für die Auto Teilkasko Versicherung wird durch Tiere verursacht. Hier sollte man einen genauen Blick in die allgemeinen Vertragsbestimmungen der jeweiligen Gesellschaften werfen, denn es gibt dort einige Unterschiede. Steht dort nur „Schäden durch Tiere“, dann hat man einen Glücksgriff gemacht, denn es fallen nicht nur die Marder und das Haarwild, sondern auch Vögel und domestizierte Tiere darunter. Sollte sich dort nur der Begriff Haarwild stehen, muss man wissen, dass darunter nur Säugetiere fallen, die nach dem deutschen Jagdrecht zumindest zeitweise geschossen werden dürfen. Schäden durch Kollisionen mit Hunden und Katzen wären dabei komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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