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» Teilkasko & DiebstahlDie Abwicklung bei Teilkasko & DiebstahlTeilkasko & Diebstahl sind Stichworte, die die Versicherungsvertreter immer wieder zu hören bekommen, denn dieses Delikt macht einen Großteil der Schadensereignisse in der Fahrzeugversicherung aus. Einbrüche und der Raub von Fahrzeugteilen oder ganzer Fahrzeuge ist in der Teilkasko auf jeden Fall mit versichert.Erlebt man selbst Teilkasko & Diebstahl, dann ist auf jeden Fall die Einschaltung der Polizei erforderlich. Diese nimmt den Schaden in Form einer Strafanzeige gegen Unbekannt auf und händigt dem Geschädigten darüber eine Bescheinigung aus. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss zusammen mit der Schadensmeldung so schnell wie möglich an die Versicherung geschickt werden. Aus der Bescheinigung kann die Versicherung anhand der dort vermerkten Tagebuchnummer auch Einsicht in die Ermittlungsakten verschaffen, denn sie wird auf jeden Fall versuchen, sich die Entschädigungssumme, die sie an den Versicherten zahlen muss, beim Verursacher zurück zu holen. Als Versicherter hat man die Pflicht zur Mitarbeit. Das heißt nicht nur, dass man die Versicherung über jede Änderung der Fakten informiert, sondern dass man auch als Zeuge auftreten muss, wenn die Versicherung gegen einen gefundenen Verursacher klagen möchte. In den meisten Fällen ist es auch notwendig, dass man der Versicherung eine Vollmacht ausstellen muss, so dass sie den Schaden beim Verursacher geltend machen kann und dabei auch die Einsicht in die entsprechenden Akten bekommt, die ansonsten nur dem Geschädigten selbst zusteht. Bei Teilkasko & Diebstahl, der polizeilich aufgenommen worden ist, wird in der Regel der so genannte Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist der Preis, den man aktuell auf dem Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug desselben Typs zahlen müsste. Dabei nutzen die Versicherungen für die Wertermittlung nicht nur die Schwacke Liste aus, sondern stöbern auch selbst nach Angeboten in den Online Plattformen, auf denen gebrauchte Fahrzeuge aus gewerblicher oder privater Hand angeboten werden. Beides trägt im Übrigen dazu bei, dass diese Schadensfälle von den Gesellschaften meistens sehr schnell reguliert werden können. » NEWS
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