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» Steinschlag & TeilkaskoSteinschlag: Teilkasko oder Haftpflicht – Wer muss zahlen?Wenn die eigene Windschutzscheibe oder die Heckscheibe durch aufgewirbelten Kies oder Ähnliches beschädigt wird, dann ist auf jeden Fall eine Steinschlag Teilkasko Schadensmeldung zu machen. Wer am Ende für den Schaden aufkommen muss, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.Eine Steinschlag Teilkasko Entschädigung zu bekommen, ist in all jenen Fällen nicht möglich, wo ein konkreter Verursacher ermittelt werden kann. Das wäre zum Beispiel in dem Fall möglich, wo ein Kiestransporter mal eben auf die notwendige Abdeckung seiner Ladung verzichtet hat und von seiner Ladefläche Steine herunter gefallen sind. Dann müsste auf jeden Fall dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Ist eine Straße nach Baumaßnahmen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Rollsplitt versehen worden, wird es fast unmöglich, die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die wird einem dann nämlich etwas von zu geringem Sicherheitsabstand erzählen und die Übernahme des Schadens ablehnen. Die einzige Ausnahme wäre, wenn man dem Vordermann überhöhte Geschwindigkeit nachweisen könnte und das wäre ein zu großer Zufall, wenn in dem Moment eine Radarfalle der Polizei zuschnappen würde. Grundsätzlich wird bei der Regulierung von Steinschlägen das Verursacherprinzip angewendet. Kann ein konkreter Verursacher nicht ermittelt oder ihm die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden können, dann ist es von Vorteil, wenn man gleich zu Beginn eine Steinschlag Teilkasko Schadensmeldung gemacht hat, weil diese dann reguliert. Reparaturen gesprungener Scheiben werden von den Versicherungen häufig sogar ohne Inanspruchnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung im vereinfachten Verfahren übernommen. Meistens darf diese Entscheidung im Auftrag der Versicherung sogar von den Experten der Autoglasereien gleich vor Ort getroffen werden, da es sich in der Regel nur um minimale Beträge handelt. Für den Austausch einer kompletten Scheibe sollte immer die konkrete Zusage der Versicherung abgewartet werden. Bürokratische Hürden könnte es geben, wenn man eine Scheibenheizung hatte oder gleich die Antenne für das Autoradio mit in die Scheibe integriert war. Dort sind konkrete Nachweise beizubringen. » NEWS
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