» Teilkasko Versicherung

Was bietet einem die Teilkasko Versicherung

Die im Verhältnis zur Vollkasko oft deutlich preiswertere Teilkasko Versicherung bietet eine Absicherung gegen viele Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Sie gehört zu den freiwilligen Versicherungen, die man rund um ein Fahrzeug abschließen kann.

Zu den Risiken, die von der Teilkasko Versicherung abgedeckt werden, zählen sowohl der Diebstahl als auch Schäden durch Feuer und wetterbedingte Erscheinungen. Bei Unwetterschäden gilt allerdings die Besonderheit, dass eine amtliche Stelle wie zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst das besondere Wetterereignis bestätigen muss. Im Normalfall muss das jeder einzelne Versicherte tun, aber bei Großereignissen wie beispielsweise dem Hagelsturm, der im Sommer 2006 über Leipzig hinweg fegte, geht man in der Regel unbürokratischer ans Werk.

Auch Schäden, die durch Wildunfälle verursacht werden, können über die Teilkasko Versicherung geltend gemacht werden. In Deutschland kommen dabei alle Tiere in Betracht, die laut dem Jagdgesetz unter den Begriff Haarwild fallen. In der Praxis wurde der Begriff Wild in der Teilkasko allerdings um einige Tiere aus der Landwirtschaft erweitert und so können jetzt auch Kollisionen mit Pferden, Ziegen, Schafen und Kühen geltend gemacht werden.

Die Teilkasko Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch die an sich sehr possierlichen Vierbeiner namens Marder verursacht werden. Die knabbern besonders gern an Zündkabeln und Hydraulikschläuchen herum. Aufpassen muss man allerdings, weil die Versicherung sich nur auf die unmittelbar durch die Tiere verursachten Schäden, nicht aber auf die Folgeschäden erstreckt.

Bei der Teilkasko Versicherung bestimmt sich der zu entrichtende Beitrag zu einem großen Teil nach der Typklasse. Dabei kommen bestimmte Merkmale des Fahrzeuges zum Einsatz, die zum Beispiel dazu gedacht sind, einen Dieb zu hemmen oder bei denen von vornherein eine metallene Ummantelung von Kabeln und Schläuchen zum Schutz vor Mardern angebracht worden ist. Ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Beitrages nimmt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Region, in der das Fahrzeug zugelassen ist.

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