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» Abwicklung Vollkasko SchadenWie läuft die Abwicklung Vollkasko Schaden ab?Wenn man einen optimalen Ablauf der Abwicklung Vollkasko Schaden erreichen will, dann sollte man die Schadensmeldung so schnell wie möglich machen. Als Frist setzen die Versicherungsgesellschaften hier drei Tage an. Sind daran Dritte beteiligt, wie bei einem Unfall, einem Einbruch oder einem Diebstahl muss parallel dazu eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Das empfiehlt sich auch bei einem Wildschaden. Dabei bekommt man eine Bescheinigung mit einer so genannten Tagebuchnummer, die gleichzeitig als Nachweis des Schadensereignisses dient. Bei einem Steinschlag, der durch ein voraus fahrendes Fahrzeug entstanden ist, sollte man sich möglichst das Kennzeichen oder zumindest den Fahrzeugtyp und die Farbe sowie den genauen Ort und Zeitpunkt merken.Wichtig ist es auf jeden Fall, die Schäden zu dokumentieren. Dazu kann man zum Beispiel die Unfallkamera aus dem Notfallset nutzen. Bei einem Einbruch oder bei Vandalismus sollte man am Fahrzeug möglichst nichts anfassen, um eventuell vorhandene Fingerabdrücke nicht zu verwischen, die der Spurensicherung mögliche Hinweise auf den Täter geben können. In der weiteren Abwicklung Vollkasko Schaden wird von der Versicherung in den meisten Fällen ein Gutachter eingeschaltet. Das kann sowohl ein Mitarbeiter der Gesellschaft als auch ein Gutachter von TÜV oder Dekra sein. Der schätzt den entstandenen Schaden ein und meldet die Daten über ein standardisiertes Protokoll an die Versicherung. Auf der Basis dieses Protokolls entscheidet die Versicherung bei der Abwicklung Vollkasko Schaden, ob eine Reparatur lohnenswert ist oder ob es sich um einen so genannten wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Der liegt immer dann vor, wenn die Kosten für eine Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreichen oder gar übersteigen. Vom Versicherer wird dann die vom Gutachter bezifferte Schadenssumme an den Versicherten überwiesen. Benötigt man für die Zeit einer Reparatur ein Leihfahrzeug, so werden diese Kosten im Rahmen der Abwicklung Vollkasko Schaden mit übernommen. Man muss sich allerdings damit abfinden, dass man in der Regel auch ein Fahrzeug in einer tieferen Fahrzeugklasse akzeptieren muss. » NEWS
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