
|
» Abwicklung Vollkasko UnfallWie läuft die Abwicklung Vollkasko Unfall ab?Die Abwicklung Vollkasko Unfall beginnt mit der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Unfall mit der Beteiligung anderer Fahrzeuge oder einen Crash mit Wild handelt. Von der Polizei bekommt man einen Nachweis über die Unfallaufnahme ausgehändigt. Die dort vermerkte Tagebuchnummer ist für die Versicherung wichtig, weil sie im Rahmen der Abwicklung Vollkasko Unfall auch Einblick in die Ermittlungsunterlagen nehmen kann.Der zweite Schritt der Abwicklung Vollkasko Unfall ist immer die möglichst sofortige Meldung an die Versicherung. Sie kann als Erstmeldung auch telefonisch vorgenommen werden. Ist der Versicherte durch seine bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage, die Meldung selbst zu machen, kann sie in seinem Auftrag auch durch Dritte, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Sozialarbeiter der Krankenhäuser gemacht werden. Sind offensichtlich größere Schäden entstanden, wird von den Versicherungsgesellschaften in die Abwicklung Vollkasko Unfall immer auch ein Gutachter mit einbezogen. Das kann ein freier Gutachter, ein Mitarbeiter der Versicherung oder ein Fahrzeugexperte von Dekra oder Tüv sein. Meistens greift man aus Kostengründen auf die Experten der Prüforganisationen zurück, weil diese Niederlassungen überall in der Bundesrepublik betreiben. Der Gutachter protokolliert die vorhandenen Schäden und macht auch Fotos vom beschädigten Fahrzeug. Dann schätzt er ein, ob das Fahrzeug mit einem vertretbaren Aufwand repariert werden kann oder ob die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen. Im letzteren Fall spricht die Versicherung bei der Abwicklung Vollkasko Unfall von einem wirtschaftlichen Totalschaden und ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Der ist abhängig vom Gesamtzustand des betroffenen Fahrzeugs und den aktuellen Preisen auf dem Markt für Gebrauchtwagen. Sollte eine Reparatur möglich sein, übernimmt die Versicherung je nach Vertrag auch die Kosten für einen Leihwagen. Dabei besteht bei der Abwicklung Vollkasko Unfall aber kein Anspruch darauf, dass man ein baugleiches Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt, sondern sich auch mit einem kleineren Leihwagen zufrieden geben muss. » NEWS
|
|
