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» Auto VollkaskoWie errechnet sich der Beitrag zur Auto Vollkasko?Wer eine Auto Vollkasko abschließen will, der benötigt ein paar Daten aus seinem alten Versicherungsvertrag. Um genau zu sein, sind das drei Positionen. Zuerst wird bei dieser Versicherung die Typklasse abgefragt. Aus der Typklasse erhält der Versicherer Angaben zur serienmäßigen Bestückung des Fahrzeuges mit Sicherheitstechnik wie Wegfahrsperren und Auto Alarmanlagen. Sie sind hilfreich, wenn es darum geht, das Diebstahls- und Einbruchsrisiko einschätzen zu können.Als zweiter Punkt wird die Regionalklasse herangezogen. Die Analysten der Versicherer haben nämlich festgestellt, dass sich Fahrzeugschäden, die aus Einbruch und Diebstahl resultieren, in einigen Gebieten häufen, während in anderen Regionen so gut wie gar nichts passiert. So weisen die Statistiken aus, dass besonders in großen Städten und auch in grenznahen Gebieten die Diebstähle sehr viel wahrscheinlicher sind, als in den ländlichen Gebieten in der Mitte der Bundesrepublik. Der wichtigste Punkt bei der Berechnung des Beitrages für die Auto Vollkasko ist der persönliche Schadensfreiheitsrabatt. Ihn kann man analog der Haftpflicht durch schadensfreie Jahre erarbeiten. Gestartet wird hier mit dem vollen Beitragssatz. Bis man die dreißig Prozent des Beitrages erreicht, müssen mehr als zwanzig schadensfreie Jahre nachgewiesen werden können. Sollte man allerdings zu denen gehören, bei denen die Versicherung regelmäßig Schäden regulieren muss, kann es passieren, dass man in die „Malklasse“ eingestuft wird und mehr als hundert Prozent des üblichen Beitrages bezahlen muss. Das daraus zu ziehende Fazit ist, dass es sich auch bei der Auto Vollkasko durchaus lohnt, für einen kleineren Schaden selbst aufzukommen, wenn man sich dadurch einen hohen Schadensfreiheitsrabatt erhalten kann. Hierbei muss man immer mit bedenken, dass sich die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt über viele Jahre auswirkt. Üblicherweise schreiben die Versicherer ihre Kunden im Schadensfall an und bieten ihnen an, innerhalb einer bestimmten Frist die Schadenssumme zurück zahlen zu können, wenn es sich um Summen handelt, bei denen sich im Interesse des Kunden die Rückzahlung lohnt. » NEWS
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