» KFZ Vollkasko

Mit der KFZ Vollkasko sein Fahrzeug absichern

Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird und Schäden am eigenen Fahrzeug auftreten, dann bekommt man diese von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Doch was ist, wenn man den Unfall selbst verschuldet hat? – Dann greift die eigene KFZ Vollkasko Versicherung. Das gilt auch für den Fall, in dem der schuldige Unfallgegner keine Haftpflicht hat oder flüchtig ist und nicht ermittelt werden kann. Dazu gehört auch der Schutz vor Schäden, die durch den Zusammenprall mit Wild oder verschiedenen landwirtschaftlichen Nutztieren angerichtet werden.

Im Gegensatz zur Teilkasko greift die KFZ Vollkasko auch in Fällen von Vandalismus. Vandalismus wird immer dann vermutet, wenn etwas zerstört worden ist, ohne das erkennbar ist, dass diese Zerstörung den Diebstahl eines Fahrzeuges oder Gegenständen aus dem Innenraum zum Ziel haben sollte. Das bedeutet im Klartext, dass die Teilkasko immer dann nicht zahlt, wenn aus dem Fahrzeug nichts fehlt. Die KFZ Vollkasko kommt in diesem Fall auch für den Ersatz zerstörter Schlösser, Scheiben und Karosserieteile auf.

Darüber hinaus sichert die KFZ Vollkasko auch alle die Dinge ab, die auch in die Teilkasko eingebunden sind. Das sind alle Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden können. Das kann ein herabstürzender größerer Stein auf eine Gebirgsstraße genauso sein wie die Dellen und Glasschäden, die von Hagelkörnern verursacht werden können. Auch Sturmschäden, die zum Beispiel durch umstürzende Bäume entstehen, werden von der KFZ Vollkasko übernommen, wenn sie durch das Ereignis unmittelbar und nicht durch einen darauf folgenden Fahrfehler des Fahrzeugführers entstehen. Bei wetterbedingten Schäden ist immer der Nachweis zu erbringen, dass das Unwetterereignis auch tatsächlich stattgefunden hat.

In der KFZ Vollkasko ist das Fahrzeug auch gegen Diebstahl und Einbruch abgesichert. Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte in den Versicherungsvertrag schauen, ob der Versicherungsschutz eventuell in einzelnen Ländern ausgeschlossen ist. Manche Policen schließen Länder aus, in denen dafür ein besonders hohes Risiko verzeichnet wird. 

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