» PKW Vollkasko

Wann lohnt sich eine PKW Vollkasko?

Eine PKW Vollkasko lohnt sich auf jeden Fall für ein neues Fahrzeug. Dort muss man diese Versicherung in einigen Fällen sogar abschließen. Wenn man für den Kauf des Fahrzeuges einen Kredit benötigt, verlangt die Bank neben den Bonitätsnachweisen in der Regel zusätzliche Dinge. Neben der Übergabe des KFZ Briefs wird auch verlangt, dass man eine Restschuldversicherung und eine PKW Vollkasko abschließt. Ursache ist, dass neben dem Einkommen des Kreditnehmers das Fahrzeug selbst die einzige dingliche Absicherung des Kredites ist.

Ein neueres Fahrzeug weist einen höheren Zeitwert auf als ein älteres Fahrzeug. Hier kommt es bei einem Unfall, bei Diebstahl oder Vandalismus zu höheren Schadenssummen, als das bei einem älteren Fahrzeug der Fall ist. Hinzu kommt, dass bei Neufahrzeugen oder Jahreswagen die Prämien für die PKW Vollkasko auf Grund der serienmäßig vorhandenen Sicherheitstechnik recht günstig ist. Außerdem kann man sich bei der Fahrzeug Vollkasko durch schadensfreie Jahre einen Betragsrabatt erarbeiten, der dazu führt, dass sie ohnehin nur minimal mehr Beitrag erfordert als eine Teilkasko für das gleiche Fahrzeug, bei der aber nur ein geringerer Versicherungsumfang besteht.

Doch auch für ein älteres Fahrzeug kann sich die PKW Vollkasko durchaus lohnen. Denkbar sind hier Fälle, bei denen der Wert des Fahrzeuges durch zusätzliche Um- und Einbauten deutlich gesteigert worden ist. Darunter können zum Beispiel Fahrzeuge fallen, die an die persönlichen Erfordernisse eines behinderten Menschen angepasst oder bei denen spezielle technische Einbauten vorgenommen worden sind, wie das bei Werkstatt- und Servicewagen in der Regel erforderlich ist.

Die PKW Vollkasko lohnt sich auch für diejenigen Fahrzeughalter, bei denen ein Schaden am Fahrzeug, der nicht durch die Haftpflicht Dritter oder die eigene Teilkasko abgedeckt werden würde, eine nicht tragbare wirtschaftliche Belastung darstellen könnte, bei der die Gefahr bestünde, dass das Fahrzeug abgegeben werden muss, weil man die aus dem Schadensereignis notwendige Reparatur nicht zahlen kann.

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