» Teilkasko – Vollkasko

Die vertraglichen Unterschiede Teilkasko – Vollkasko

Wenn man Teilkasko – Vollkasko gegenüber stellt, dann ergeben sich einige Übereinstimmungen, aber auch einige Unterschiede. Die Unterschiede beginnen bereits damit, dass es in der Vollkasko einen Schadensfreiheitsrabatt gibt, während man diesen in der Teilkasko nicht kennt. Das hat in der Geschichte der Fahrzeugversicherung zu einem Kuriosum geführt. Es gab nämlich Kunden, die für eine Vollkasko in der gleichen Regional- und Typklasse weniger Beitrag bezahlen mussten, als für eine Teilkasko fällig gewesen wären.

Auch bei der Absicherung der verschiedenen Risiken zeigt der Teilkasko – Vollkasko Vergleich Unterschiede auf. Von der Teilkasko Versicherung werden zum Beispiel keine Vandalismusschäden mit abgedeckt, während diese in der Vollkasko Versicherung enthalten sind. Von Vandalismus spricht der Fachmann immer dann, wenn offensichtlich ist, dass die angerichteten Schäden aus purer Zerstörungswut heraus angerichtet worden sind. Dieser Verdacht liegt immer dann zugrunde, wenn keine Dinge aus dem Fahrzeug entwendet worden sind und man auch keine Bemühungen erkennen kann, die darauf hindeuten, dass das Fahrzeug selbst gestohlen werden sollte.

Beim Teilkasko – Vollkasko Check fällt auch auf, dass die Teilkasko keine Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die aus einem selbst verschuldeten Unfall resultieren. Die Vollkasko kommt auch für solche Schäden auf. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn bei Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall der Unfallgegner auf Grund des Tatbestandes Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann oder sein Fahrzeug keine gültige Haftpflichtversicherung besitzt und er für den angerichteten Schaden aus eigener Tasche nicht aufkommen kann, weil er ein geringes Einkommen nachweist und auch kein anderes verwertbares Vermögen besitzt.

Der Teilkasko – Vollkasko Vergleich legt demnach offen, dass der Versicherungsumfang bei der Vollkasko deutlich größer ist. Im Allgemeinen wird für neuere Fahrzeuge auf jeden Fall zu einer Vollkasko geraten. Unabdingbar ist diese, wenn man für den Kauf eine Finanzierung in Anspruch nimmt. Für ältere Fahrzeuge reicht durchaus auch eine Teilkasko, in der die wichtigsten Risken für das Fahrzeug ebenfalls abgesichert sind.

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